Durch Lastenräder und E-Lastenräder können die Straßen nicht nur sauberer, sondern auch sicherer werden. In zahlreichen Bundesländern gibt es Förderprogramme für den Kauf von Lastenrädern und E-Lastenrädern, die sowohl für Privatpersonen wie auch Kommunen und Unternehmen einen großen Anreiz zum Umstieg darstellen. Sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz und in Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Wir sind dir beim Antrag deiner Lastenrad-Förderung gerne behilflich. Nutze für eine Förderanfrage unser Kontaktformular.
Lastenrad-Förderungen im Überblick
Bereich | Wer ist antragsberechtigt? | Voraussetzungen | Lastenrad-Prämie |
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1. Deutschland / BAFA Förderung Lastenrad | Zum 01.10.2024 neu gestartet. Für Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts | Elektro-Lastenräder, Zulässiges Gesamtgewicht mind. 170kg, Transportmöglichkeit muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein | 25% Zuschuss, mx. 3.500€ pro E-Lastenrad oder Anhänger |
2. Baden-Würtemberg | Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler, Vereine | Elektro-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb | 25% Zuschuss, max. 2.500€ |
3. Bayern | Aktuell nur kommunale Förderprogramme: München, Regensburg, Ismaning, Kempten | ||
4. Berlin | Aktuell nicht verfügbar | ||
5. Brandenburg | Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende | E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Fahrradanhänger | Bis zu 4.000€ |
6. Bremen | Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Vereine | Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Anhänger mit & ohne E-Antrieb | Bis 1.000€ |
7. Hamburg | Aktuell nicht verfügbar | ||
8. Hessen | Privatpersonen | Elektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb, Lastenanhänger | Bis zu 1.000€ |
9. Mecklenburg- Vorpommern | Aktuell nicht verfügbar | ||
10. Niedersachsen | Aktuell ausgeschöpft | Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb | Bis zu 800€ |
11. Nordrhein-Westfalen | Unternehmen, Kommunen, Freiberufler, Juristische Personen | E-Lastenräder | Bis zu 4.200€ |
12. Rheinland-Pfalz | Aktuell nicht verfügbar | ||
13. Saarland | Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen | E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb | Bis zu 1.000€ |
14. Sachsen | Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen | E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb | Bis zu 1.500€ |
15. Sachsen-Anhalt | Aktuell nicht verfügbar | ||
16. Schleswig-Holstein | Aktuell nicht verfügbar | ||
17. Thüringen | Aktuell nicht verfügbar |
1. E-Lastenrad Förderung bundesweit
1.1 Gewerbliche Förderung über den Bund
Ab dem 01.03.2021 wird der Kauf von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit einer Prämie von 25%, max. aber 2.500€ bezuschusst.
Welche Lastenräder sind förderfähig?
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- fabrikneu und serienmäßig sind,
- eine Nutzlast von min. 120kg aufweisen sowie
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und ein höheres Transportvolumen aufweisen, als ein reguläres Fahrrad.
-> das entspricht bei uns nahezu jedem E-Lastenrad – kontaktiert uns dazu gerne über das B2B Kontaktformular >
Hingegen werden folgende Varianten nicht gefördert:
- S-Pedelecs (bis zu 45 km/h)
- Elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die in erster Linie für den Personentransport genutzt werden (Rikschas)
- gebrauchte Lastenräder oder Lastenanhänger
Wie berechnet sich die Nutzlast?
Oftmals setzen die verschiedenen Förderprogramme eine bestimmte Nutzlast als Förderkriterium voraus. Doch wie genau berechnet sich die Nutzlast? Es gibt zwei einfache Formeln:
Nutzlast = Fahrer*innengewicht + mögliche weitere Zuladung
oder alternativ:
Nutzlast = maximal zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht
Ein kleines Beispiel:
Ein E-Lastenfahrrad hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 200 kg sowie ein Leergewicht (=Eigengewicht) von 50 kg. Somit ergibt sich mit obiger Formel eine Nutzlast von 150 kg. Damit kann dieses E-Lastenrad (soweit gewerblich genutzt) durch das Förderprogramm des Bundes unterstützt werden.
Wer ist antragsberechtigt und wo kann der Antrag gestellt werden?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Antragstellung:
- Das elektronische Formular auf der BAFA-Seite vollständig ausfüllen
- Mit dem Antrag ein unverbindliches Angebot über das Lastenrad / den Anhänger einreichen
- Ggf. wird ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem der Antragsteller tätig ist, angefordert
Weitere Informationen zur BAFA Lastenrad-Förderung
Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Lastenradförderung das Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), um zur Erfüllung der Klimaschutzziele beizutragen. Mit dem vermehrten Einsatz von Cargobikes sollen Lärmemissionen reduziert werden und die Entstehung von Feinstaub- und Stickoxid gemindert werden.
1.2 „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ von Aktion Mensch
Die Aktion Mensch unterstützt seit 01.05.2021 mit dem „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ die Mobilität von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kindern und Jugendlichen. Ziel soll es sein, dass alle Lebensbereiche für alle Menschen mit und ohne Behinderung zugänglich, erreich- und nutzbar sind.
Zur Erreichung dieses Ziels fördert Aktion Mensch die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen. Diese Rikschas oder Tandems mit E-Motor sollen zur Stärkung der Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen. Im Rahmen der sogenannten Mikroförderung stehen dabei bis zu maximal 5.000 Euro für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung. Gerichtet ist das Förderprogramm an gemeinnützige juristische Personen, wie: Vereine, Stiftungen, Kirchen oder Genossenschaften.
Das Team von GreenBike setzt sich für die Inklusion behinderter Menschen ein und unterstützt integrative Förderprogramme.
Zum Förderprogramm der Aktion Mensch >
2. Lastenrad-Förderungen der Bundesländer
2.1 Landesebene: Lastenradförderung Baden-Württemberg
2.2 Landesebene: Lastenrad-Förderung Bayern
2.3 Landesebene: Lastenrad-Förderung in Berlin (aktuell nicht verfügbar)
2.4 Landesebene: Lastenrad-Förderung Brandenburg
2.5 Landesebene: Lastenrad-Förderung Bremen
2.6 Landesebene: #moinzukunft in Hamburg (aktuell nicht verfügbar)
2.7 Landesebene: Lastenrad-Förderung Hessen
2.8 Landesebene: Lastenrad-Förderung Mecklenburg-Vorpommern (aktuell nicht verfügbar)
2.9 Landesebene: Lastenrad-Förderung Niedersachsen
2.10 Landesebene: Lastenrad-Förderung Nordrhein-Westfalen
2.11 Landesebene: Rheinland-Pfalz (aktuell nicht verfügbar)
2.12 Landesebene: Lastenrad-Förderung Saarland
2.13 Landesebene: Lastenrad-Förderung Sachsen
2.14 Landesebene: Sachsen-Anhalt (aktuell nicht verfügbar)
2.15 Landesebene: Schleswig-Holstein (aktuell nicht verfügbar)
2.16 Landesebene: Thüringen (aktuell nicht verfügbar)
3. Weitere kommunale Lastenrad-Subventionen
Mit Programmen in Aachen, dem Landkreis Bamberg, der Stadt Celle und München existieren auf kommunaler Ebene diverse Initiativen zur Förderung des täglichen Lieferverkehrs auf der sog. letzten Meile mit Cargobikes. Aber auch als Privatperson könnt ihr die Vorteile eines Lastenrades nutzen und dafür hohe kommunale Förderungen zwischen 10% bis hin zu 50% beim Kauf eines Lastenbikes in Anspruch nehmen. Die Fördersumme in Hannover ist leider schon komplett verbraucht (Stand Dez. 2019). Laut Mail von der Region Hannover soll es wohl ab Mai etwas Geld von der Sparkasse geben, allerdings sind noch viele auf der Warteliste… Ob noch Geld für die Förderung eines Lastenfahrrad-Kaufs in Hannover übrig bleibt, ist ungewiss.
Die Vorteile eines Lastenfahrrads für Privatpersonen
Bei vielen Privatpersonen dient das Lastenfahrrad als Zweitwagenersatz und bietet eine Reihe von Vorteilen.
- Budgetschonung – Zumeist ist das Lastenfahrrad in den Unterhalts- und Alltagskosten günstiger als ein zweites Auto, denn es fallen keine Kosten für Benzin, Parkgebühren und die Autoversicherung an.
- Praktikabel – Innerhalb der Stadt ist man mit einem Lastenfahrrad meist schneller als mit einem Auto. Durch einen E-Antrieb wird die Fahrt bei voller Beladung oder bergauf erleichtert.
- Spaß & Fitness – Dank der täglichen Nutzung des Lastenfahrrades verbringt man viel Zeit an der frischen Luft. Des Weiteren wird die Fitness verbessert.
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Weitere offizielle Informationen bekommst du auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Bei einer Förderung im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative wird die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Gerne beraten wir zur Förderrichtlinie in deiner Umgebung/Kommune.
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